Flugreisen und Ihr ZIPPO
Die Sicherheitsbehörden an deutschen Flughäfen haben Zippo-Feuerzeuge inzwischen als potentiell gefährlich eingestuft. Das bedeutet, dass diese nicht mehr an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden dürfen, es sei denn, man entfernt vorher die Watte.
Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamt ist die Mitnahme von Feuerzeugen im Gepäck grundsätzlich verboten. Lediglich eine Mitnahme "an der Person" ist erlaubt. Ausgenommen hiervon sind leider Benzinfeuerzeuge wie unsere Zippo-Feuerzeuge.
Es ist also leider überhaupt nicht möglich gefüllte Zippo-Feuerzeuge auf eine Flugreise mitzunehmen, neu und ungefüllt dürfen diese jedoch im Handgepäck mitgeführt werden. Dies hat uns das Luftfahrt-Bundesamt nochmals bestätigt.
Und noch ein Hinweis für USA-Reisen: Nachdem die US-amerikanischen Behörden Anfang April zunächst sämtliche Feuerzeuge komplett aus den Flugzeugen verbannt hatten, wurde diese Regelung zum 16. Mai 2005 modifiziert. Seitdem dürfen neue, das heißt noch nie befüllte, Zippo-Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Handgepäck sind nach wie vor keinerlei Feuerzeuge erlaubt.